AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der pacio GmbH (nachfolgend: "pacio")

1. Geltung der AGB von pacio

1.1. Pacio erbringt alle vereinbarten Leistungen unter den nachfolgenden Bedingungen (nachfolgend: AGB). Der Auftraggeber erkennt die AGB mit Auftragserteilung bzw. durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen von pacio an. Der Einbeziehung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf diese vor oder bei der Auftragsbestätigung hinweist.

1.2. Bei dauerhaften Vertragsverhältnissen, z.B. regelmäßigen Beratungsleistungen, oder wiederholten Aufträgen, gelten die AGB für sämtliche Einzelaufträge und Leistungsabrufe, ohne dass es jeweils einer erneuten Einbeziehung bedarf.

1.3. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

1.4. Pacio ist berechtigt, diese AGB während eines dauerhaften Vertragsverhältnisses zu ändern. Pacio wird dem Auftraggeber die geänderten AGB übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird pacio dem Auftraggeber eine angemessene Frist einräumen, zu erklären, ob er die Änderungen der AGB für zukünftige Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten AGB als vereinbart. Pacio wird den Auftraggeber bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber den neuen AGB fristgerecht, gelten die bisherigen AGB unverändert weiter. Pacio steht in diesem Fall jedoch ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs zu. Im Falle der fristgerechten Ausübung des Sonderkündigungsrechts wird das Vertragsverhältnis 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Auftraggeber beendet. Vor Wirksamwerden der Kündigung zustande gekommene Aufträge werden in diesem Fall noch nach den alten AGB bearbeitet.

2. Vertragsgegenstand, Einzelaufträge und Leistungsumfang

2.1. Der Vertragsgegenstand und die konkreten Leistungspflichten eines Auftrags ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen zwischen pacio und dem Auftraggeber, insbesondere aus dem (Leistungs- und Kosten-)Angebot und der Auftragsbestätigung.

2.2. Pacio bietet Leistungen in folgenden Bereichen an:

Markt- und Marketingberatung, strategische Planung

Erstellung oder Adaption von Event- und Marketingkonzepten

Eventmarketing und Kongressmanagement

Marketingaktivitäten und -services

2.3. Pacio stellt ausdrücklich klar, dass im Rahmen der von pacio erbrachten Leistungen und Beratungen keinerlei rechtsberatende oder steuerberatende Leistung erbracht wird. Die rechtliche Überprüfung der von pacio entwickelten Konzepte, Planungen, Marketingmittel und/oder der vom Auftraggeber übergebenen Materialien obliegt alleine dem Auftraggeber. Die vertragliche Leistung von pacio beinhaltet insbesondere weder die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, der Vereinbarkeit mit dem HWG (Heilmittelwerbegesetz) oder mit sonstigen einschlägigen Gesetzen sowie dem Eucomed Code of Ethical Business Practice oder ähnlichen nationalen oder internationalen Bestimmungen oder Richtlinien für Medizin(technik)unternehmen, der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, noch die markenrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Schutzfähigkeit von Werbemitteln, Designs, Slogans, Texten, Firmennamen oder Firmenlogo. Der Auftraggeber ist für entsprechende Recherchen und Rechtsprüfungen selbst verantwortlich, es sei denn, diese werden ausdrücklich gesondert beauftragt und vergütet. Pacio empfiehlt ausdrücklich, die von pacio erstellten Konzepte und/oder erbrachten Beratungsleistungen auf ihre Vereinbarkeit mit den rechtlichen und steuerrechtlichen Bedingungen des jeweiligen Landes überprüfen zu lassen, für das die Konzepte und/oder Beratungen von pacio erbracht worden sind oder erbracht werden sollen, gegebenenfalls durch Beauftragung eigener Rechtsanwälte und/oder Steuerberater.

2.4. Pacio beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der ersten Zahlungsrate. Solange sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug mit einer fälligen Rate befindet, kann pacio die Erbringung weiterer Leistungen verweigern. Pacio ist auch berechtigt, die Übergabe einer geschuldeten Leistung (z.B. eines Messestandes) an den Auftraggeber wegen nicht rechtzeitiger Zahlung so lange zu verweigern bis alle ausstehenden Forderungen beglichen sind. Pacio behält in diesen Fällen trotz Leistungsverweigerung ihren Anspruch auf die volle vertraglich vereinbarte Vergütung, auch wenn die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt für den Auftraggeber nicht mehr brauchbar ist oder nicht mehr erbracht werden kann.

3. Urheberschutz , Verwertungsverbot und Einräumung von Nutzungsrechten

3.1. Alle durch pacio vorgestellten, entwickelten und übergebenen immateriellen Arbeitsergebnisse, wie Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Designs, Gestaltungen, Logos, Konzepte, Ideen, Planungen und Layouts, sind, unabhängig von ihrer gesetzlichen Schutzfähigkeit, als geschütztes geistiges Eigentum von pacio anzusehen. Der Auftraggeber ist zur Verwendung nur im Rahmen des Vertragszwecks berechtigt und soweit ihm ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden. Im Übrigen ist ihm die Verwertung untersagt.

3.2. Sollte es nach der Präsentation von Konzepten oder sonstigen Leistungsergebnissen nicht zur Auftragserteilung an pacio kommen, ist der potentielle Auftraggeber verpflichtet, es zu unterlassen die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Konzepte, Layouts, Strategien, Ideen, Skizzen, Präsentationen und/oder Texte ohne ausdrückliche Zustimmung von pacio zu verwenden. Die Ausführung ihrer Konzepte ist allein pacio vorbehalten.

3.3. Alle von pacio erstellten Konzepte, Analysen, Strategien, Designs, Entwürfe und sonstigen Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den Auftraggeber zur Nutzung im vereinbarten Umfang bestimmt. Eine darüber hinausgehende Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung, Realisierung, gewerbsmäßige Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit Einverständnis von pacio gegen weitere angemessene Vergütung zulässig.

3.4. Pacio steht im Falle der Zuwiderhandlung gegen das Verwertungsverbot nach Ziffer 3.1., 3.2. oder 3.3., unabhängig von dem gesetzlichen Schutz des Leistungsgegenstandes, ein vertraglicher Unterlassungsanspruch gegen den Auftraggeber zu. Pacio kann darüber hinaus für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe verlangen.

3.5. Alle Original-Skizzen, Präsentationen, Entwürfe, Rohdateien und Produktionsdaten verbleiben das Eigentum und im Besitz von pacio, wenn deren Lieferung an den Auftraggeber nicht ausdrücklich vereinbart ist.


3.6. Pacio ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachte Produktion auf Bild- und Tonträger jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verarbeiten, zu veröffentlichen und in jeglichen Medien zu nutzen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereiches.


3.7. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. Pacio ist in Publikationen auf Verlangen als durchführende Agentur namentlich zu nennen. Daneben hat der Auftraggeber in Absprache mit pacio Urheber namentlich zu nennen oder pacio bzw. sonstige Dritte als Rechteinhaber anzugeben.

3.8. Die für die Auftragserfüllung benötigten Bild-, Text- und sonstigen Materialien des Auftraggebers werden von pacio nur im Rahmen der Auftragsdurchführung und nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet (z.B. Konzepterstellung). Sie werden nur an die an der Erfüllung des Auftrages beteiligten Dienstleister weitergeleitet und nicht an fremde Dritte weitergegeben. Pacio ist jedoch berechtigt, das Firmenlogo des Auftraggebers zur Angabe als Referenzkunde auf der eigenen Website und ggf. in eigenen Werbematerialien abzubilden.

4. (Unternehmens-)Namensrecht

Die Nutzung der geschäftlichen Bezeichnung "pacio" ist pacio vorbehalten. Die Nennung, Verwendung, Nutzung oder Verfremdung dieses Unternehmenszeichens bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von pacio.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Pacio erhält die jeweils vereinbarte Vergütung und erstellt eine ordnungsgemäße Rechnung.

Alle Preise verstehen sich grundsätzlich rein netto. Auf die Nettopreise wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und ggf. weitere anfallende Steuern (z.B. Sales Tax in den USA) erhoben.

Der fällige Betrag ist – falls nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge per Überweisung auf folgendes Geschäftskonto der pacio:

Hypo- und Vereinsbank UniCredit AG ∙ 100 208 90∙ Kontonummer: 610132723 ∙ 
IBAN: DE46100208900610132723 ∙ BIC: HYVEDEMM488

Wenn nicht anders vereinbart, sind

50% der Auftragssumme: bei Vertragsabschluss

30% der Auftragssumme: 14 Tage vor dem Abschluss des Auftrags (letzter Leistungstag) bzw. vereinbartem Leistungstermin (bei Veranstaltungen: Tag der Veranstaltung)

20% der Auftragssumme sowie ggf. zusätzliche oder reduzierte Vergütungen und weitere Kosten: nach Auftragserfüllung

fällig.

Ist eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart, wird zeitabhängig für Beratungsleistungen mit 150 Euro netto pro Stunde (zzgl. USt.) und für organisatorische Tätigkeiten mit 120 Euro netto (zzgl. USt.) pro Stunde abgerechnet.

Unabhängig von ihrer gesetzlichen Schutzfähigkeit steht dem Auftraggeber ein ggf. eingeräumtes Nutzungsrecht an den ihm übergebenen Leistungen erst zu, wenn er die vertraglich vereinbarte Vergütung vollständig an pacio gezahlt hat. Bis zur Bezahlung behält sich pacio das Recht vor, dem Auftraggeber jede Nutzung der übergebenen Leistungsergebnisse zu untersagen.

5.2. Beim Engagement von Publizisten/innen oder Künstler/innen über pacio ist zusätzlich die Künstlersozialabgabe, die gemäß §§ 24, 25 KSVG auf an selbständige Künstler/innen oder Publizistin/en gezahlte Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen entfällt, in Höhe des jeweils von der Künstlersozialkasse festgelegten Satzes zzgl. des gesetzlichen, in der Bundesrepublik Deutschland abzuführenden Mehrwertsteuersatz an pacio zu erstatten. Dies gilt auch, wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich erwähnt oder vorhersehbar war.

5.3. Sollten im Rahmen der Auftragserfüllung weitere Steuern (wie Übernachtungssteuer, Sales Tax) oder andere Abgaben (wie Zölle) an staatliche Organisationen abzuführen sein, so hat pacio Anspruch auf Erstattung bzw. Zahlung dieser Steuern bzw. Abgaben. Im Rahmen der Projektabwicklung bei Auslandsgeschäften anfallende Bankgebühren werden dem Auftraggeber in tatsächlicher Höhe sowie Kreditkartengebühren pauschal mit 1,75 % auf den jeweiligen Transaktionsbetrag weiterberechnet.

5.4.
Reisekosten und Spesen insbesondere Eintritts-/ Registrierungsgebühren werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy Class, alle anderen Flüge erfolgen in der Business Class, Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse, Fahrten mit dem PKW werden mit 0,50 EUR/km berechnet.

5.5.
Aufwendungen für Kommunikations- und Sekretariatsdienste werden, wenn nicht anders vereinbart, pauschal mit 3% der Auftragssumme berechnet.

5.6.
Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Auftraggeber übernommen.

5.7. Alle Aufwendungen und Auslagen werden in tatsächlicher Höhe zzgl. einer Provision für pacio in Höhe von 15-20% (Handling Fee) abgerechnet, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.

5.8. Der Auftraggeber haftet für Währungsrisiken oder -schwankungen, sofern diese im Einzelfall bei einem internationalen Projekt zu erheblichen faktischen Erhöhungen der Fremdkosten führen oder anderweitig das Projektbudget unvorhergesehen erheblich beeinträchtigen.

5.9
Pacio ist berechtigt, auch Arbeiten, die pacio im Namen und für Rechnung des Auftraggebers an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und gesondert mit dem Auftraggeber abzurechnen. Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung des Kostenangebots erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Auftraggeber zu vergüten, wenn pacio nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt.

5.9.
Pacio ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren, die gesetzliche Verzugs-pauschale und die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.

5.10.
Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist pacio berechtigt, die gesamte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sofort fällig zu stellen sowie unter angemessener Fristsetzung Vorauszahlungen und bankübliche Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wurden nach Ablauf der angemessenen Frist die geforderten Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen nicht erbracht, steht pacio ein Sonderkündigungsrecht zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses zu. Auf das Sonderkündigungsrecht ist bei Fristsetzung hinzuweisen. Der Vergütungs-anspruch für bisher erbrachte Leistungen bleibt auch nach der Kündigung bestehen.

6. Vertretungsvollmacht zum Abschluss von Verträgen, Beauftragung von Fremddienstleistern und Lieferanten und Weisungsbefugnis

6.1 Pacio ist bevollmächtigt, alle zur Durchführung und Erfüllung des Auftrages notwendigen oder zweckmäßigen Verträge mit Dritten (z.B. Mietverträge, Druckerei, Lieferanten), sofern die Leistung nicht Bestandteil des eigenen Leistungsangebots der pacio ist, im Namen und im Auftrag des Auftraggebers abzuschließen.

6.2 Hierbei schuldet pacio die sorgfältige Auswahl der Drittdienstleister und Lieferanten sowie Aushandlung der Konditionen nach branchenüblichen Kriterien. Der Vertrag, einschließlich anwendbarer allgemeiner Geschäftsbedingungen der Drittdienstleister und Lieferanten, kommt mit wirksamer Beauftragung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Drittdienstleister oder Lieferanten zustande. Die für die Drittleistungen anfallenden Kosten sind nicht im Angebot von pacio enthalten oder ausdrücklich als solche ausgewiesen und werden vom Auftraggeber direkt dem jeweiligen Dritten geschuldet. Die Abnahme der Drittleistung obliegt im Regelfall ebenfalls dem Auftraggeber.

6.3. Vor der Übergabe eines Kommunikationsmittels oder einer (Stand-)Grafik zur Druckerei oder zu sonstigen Produktionsstätten legt pacio dem Auftraggeber die rein ausgeführten Leistungen zur finalen Prüfung vor. Der Auftraggeber hat das Leistungsergebnis unmittelbar nach Vorlage sorgfältig zu überprüfen und Beanstandungen frühzeitig und nachvollziehbar vorzutragen. Der Auftraggeber teilt ggf. vorzunehmende letzte Korrekturen schriftlich mit oder erteilt die Freigabe zur Übergabe an die Druckerei bzw. sonstigen Produktionsstätte. Mit der Freigabe gilt die rein ausgeführte Leistung als abgenommen.

6.4 Pacio ist gegenüber Lieferanten, die direkt vom Auftraggeber mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt werden, im Interesse und im Namen des Auftraggebers weisungsberechtigt.

7. Zusätzliche Bedingungen bei Beauftragung der Organisation von Veranstaltungen (einschließlich Kongressen, Messeauftritten)

7.1
Basis jeder Veranstaltung ist das Angebot mit Leistungsbeschreibung und Kostenplan, auf das sich die Auftragsbestätigung bezieht. Die Vorbereitung, Organisation und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Auftraggeber mündlich oder schriftlich abgestimmt.

7.2
Von Seiten des Auftraggebers werden die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen pacio sowie den Mitarbeitern und Beauftragten von pacio für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben zugänglich gemacht.

7.3
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält pacio den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung (inkl. aller Fremdkosten, Drittdienstleisterkosten usw.). Pacio wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bei Open-Air Veranstaltungen trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko.

7.4
Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch pacio oder deren Beauftragte infolge Krankheit, entfallen alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag. Bereits erbrachte Leistungen von pacio und angefallene Fremdkosten sind regulär vom Auftraggeber zu bezahlen. Für die Leistungen von pacio, die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Angebotskalkulation erbracht wurden, steht pacio ein dieser Leistung entsprechender Anteil der weiteren Vergütung zu. Pacio wird die Hintergründe ihrer Verhinderung dem Auftraggeber unverzüglich per Fax oder E-Mail anzeigen und auf Anforderung nachweisen.

7.5
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Auftraggeber zu vertreten hat, wie höhere Gewalt oder Ausfall der Verkehrsmittel zur Anreise, so behält pacio den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung (inkl. aller Fremdkosten, Drittdienstleisterkosten usw.). Pacio wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

7.6 Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfang für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von pacio trägt während der Veranstaltung der Auftraggeber. Pacio übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leistungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7.7 Bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist pacio nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Pacio haftet in Fällen des Vorsatzes, des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet pacio ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht oder einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

8.2 Die Regelungen des Absatzes 8.1 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit sowie der Haftung für Schäden an überlassenen Vorlagen, Gegenständen und Unterlagen.

8.3 Bei Beauftragung von Dritten im Namen des Auftraggebers haftet pacio nur für eigenes Auswahlverschulden, nicht aber für das Verschulden der ausschließlich mit dem Auftraggeber vertraglich verbundenen Dritt-Auftragnehmer hinsichtlich deren vertraglichen Pflichten. Pacio haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. Pacio ist nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen.

8.4. Pacio haftet nicht für die Verwirklichung ggf. vorhandener Sponsorenkonzepte, die auf einem Sponsorenvertrag des Auftraggebers beruhen, es sei denn, dies ist ausdrücklicher Vertragsbestandteil.

8.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen, sofern Pacio für seine Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonen haftet, wobei darüber hinaus die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonen vollständig ausgeschlossen ist.

9. Wettbewerbs- und Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie bis zu zwei Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit mit pacio keine Mitarbeiter oder Dienstleister von pacio zu beschäftigen, es sei denn, er hatte zu diesen nachweislich bereits vorher geschäftlichen Kontakt. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung in Satz 1 zahlt der Auftraggeber an pacio eine angemessene Vertragsstrafe.

10. Recht zur Unterbeauftragung

Pacio ist berechtigt, die beauftragten Leistungen selbst zu erbringen oder Dritte damit zu beauftragen.

11. Sonstiges

11.1
Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.

11.2
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.

11.3
Der Verzicht von pacio, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB in einem konkreten Fall auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen zukünftigen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung im Allgemeinen dar.

11.4
Werden diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.

11.5
Diese AGB sind nur als allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluss gesondert verzeichnet.

12. Schlussbestimmungen

12.1
Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und dem Zweck des Vertrages entspricht.

12.2
Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

12.3
Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, ist – soweit zulässig – Erfüllungsort und Gerichtsstand des Sitzes von pacio, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.

Berlin, Stand: Dezember 2018 Pacio GmbH Ellen-Widmann-Pfad 59 D-12205 Berlin

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